Die Verteilung des Zeitaufwandes auf die einzelnen Tage und dessen Lage bestimmt jeder Auswerter selbst für sich. Es bestehen auch keine Anhaltspunkte dafür, daß die Ablieferungstermine so eng gesetzt wurden, daß den Auswertern letztlich kein zeitl.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)