Mit dem Abprall des verfolgten Fahrzeugs von der Mauer und dem Zurückschleudern auf den Fußweg habe man nicht rechnen können.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Der Fall sei lediglich der Abprall von der 200-Tagelinie aufgrund von Gewinnmitnahmen, sagte Feber.
( Quelle: onvista Wirtschafts-News 2000)