Abrechnungszeitraum

  1. Der Vermieter muß die Vorauszahlung reduzieren, wenn die Nebenkosten-Abrechnung ergibt, daß der Mieter im Abrechnungszeitraum zuviel gezahlt hat. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Ein sich dagegen ergebender Unterverdienst wird für den nächsten Abrechnungszeitraum vorgetragen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. In jedem Fall bleibt der kürzeste Abrechnungszeitraum der Monat, eine tagesaktuelle Abfrage wie bei Internet-Providern ist nicht möglich. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 07.01.2003)