Der Vermieter muß die Vorauszahlung reduzieren, wenn die Nebenkosten-Abrechnung ergibt, daß der Mieter im Abrechnungszeitraum zuviel gezahlt hat.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Ein sich dagegen ergebender Unterverdienst wird für den nächsten Abrechnungszeitraum vorgetragen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
In jedem Fall bleibt der kürzeste Abrechnungszeitraum der Monat, eine tagesaktuelle Abfrage wie bei Internet-Providern ist nicht möglich.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 07.01.2003)