Abrechnungszeitraums

  1. Die Betriebskosten muss der Vermieter nach dem neuen Recht spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 09.06.2001)
  2. Die Ärzte wissen ja selbst kaum, wie sie dastehen, denn sie arbeiten mit einem abstrusen Punktwertsystem und erfahren erst nach Ende des Abrechnungszeitraums, wie viel Geld sie tatsächlich von der Kassenärztlichen Vereinigung erhalten. ( Quelle: Die Welt Online vom 29.08.2003)
  3. Vermieter sparen sich viel Ärger, wenn sie ihren Mietern die jährliche Betriebskostenabrechung pünktlich zukommen lassen - also spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. ( Quelle: Die Welt vom 05.03.2005)
  4. Positionsglattstellungen schmälerten in Mailand ein positives Wochenresultat, kurz vor Ende des Abrechnungszeitraums fehlten dem Markt Impulse. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)