Als Verstöße gegen die Hundeverordnung gelten unter anderem das Züchten und Abrichten von Kampfhunden, sie ohne Maulkorb oder Leine laufen zu lassen oder keine Sachkundeprüfung absolviert zu haben.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Verantwortlich für das Verhalten der "Bestien" sind gezieltes Abrichten, falsche Haltung und ungeeignete Besitzer.
( Quelle: Welt 1999)
Ums Abrichten oder Scharfmachen geht es in guten Hundeschulen nicht.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)