Im Miethöhegesetz (Paragraph 4 Abs.1 Satz 1 MHG) sowie im Mietrecht (Paragraph 556 Abs.2 Satz 2 BGB) seien nur unangemessen hohe Vorauszahlungen untersagt.
( Quelle: Die Welt Online vom 10.04.2004)
Noch etwas: Das Grundgesetz sagt auch: Eigentum verpflichtet (Art. 14, Abs.1 GG) ebenso gelten auch für eine Landtagsabgeordnete die Verkehrsvorschriften.
( Quelle: Abendblatt vom 24.09.2004)
Der Darlehensvertrag und der Erwerb der Fonds-Anteile seien ein verbundenes Geschäft im Sinne von § 9 Abs.1 Verbraucherkreditgesetz gewesen, urteilten die Richter.
( Quelle: Die Welt Online vom 07.10.2004)