"Die nach den Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke geforderte zweite, unabhängige Abschalteinrichtung ist somit nicht konsequent verwirklicht", heißt es in dem Schlußgutachten, das insgesamt 46 Bände umfaßt.
( Quelle: TAZ 1988)
Bereits im Jahre 1986 war eine Schwergängigkeit an einem Abschaltstab der ersten Abschaltvorrichtung festgestellt worden, Ende 1988 an einem der zweiten Abschalteinrichtung, was damals sogar zu einer Eil-Störmeldung geführt hatte.
( Quelle: TAZ 1991)