In vielen der etwa 2 500 Fälle seit 1983 habe sich herausgestellt, daß Abschiebehindernisse vorgelegen hätten oder Gefahren für Leib, Leben und Freiheit im Asylverfahren nicht anerkannt worden seien.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Über gesundheitlich begründete Abschiebehindernisse entscheidet "in Zweifelsfällen" jetzt der Amtsarzt, und Familien werden im Regelfall nur noch als Ganzes abgeschoben.
( Quelle: Junge Welt 1999)
Aber Krieg und Vertreibung im Kosovo sind für die deutschen Innenminister eben keine Abschiebehindernisse.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)