Tags zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht Münster in letzter Instanz wegen des Urteils die Abschiebeverfügung gegen den seit fünfeinhalb Jahren in Deutschland lebenden Mann bestätigt.
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Die jetzt entdeckte Fälschung sei ein Schreiben, mit dem diese Abschiebeverfügung von Seiten des Rechtsamtes vermeintlich aufgehoben werde.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 03.02.2005)