Die Tatsache, daß G.s Kinder allesamt minderjährig und in Deutschland geboren seien, stelle unter Umständen ein Abschiebungshindernis dar.
( Quelle: Die Welt vom 18.10.2005)
Nachdem das Verwaltungsgericht Arnsberg Mitte Mai erneut gegen die Familie urteilte und kein Abschiebungshindernis zu erkennen vermochte, öffnete die Kirchengemeinde wieder ihre Tore.J.S.
( Quelle: TAZ 1997)
Das Gericht verneinte seinerzeit dennoch ein Abschiebungshindernis.
( Quelle: Junge Welt 1999)