Abschiebungshindernisse

  1. Der Paragraph regelt Abschiebungshindernisse wegen der konkreten Gefahr der Folter, der Todesstrafe und anderer menschenrechtswidriger Behandlung. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  2. Im Juli wurde nur 34 Personen (0,9 Prozent) dieser Status zuerkannt. 211 Asylbewerber erhielten Abschiebeschutz oder durften bleiben, weil Abschiebungshindernisse bestanden. 60 Prozent aller Anträge wurden abgelehnt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 12.08.2005)
  3. Die Gerichte müssen nun wieder im Einzelfall prüfen, ob Abschiebungshindernisse vorliegen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  4. Das Bundesamt hatte hingegen in einem Bescheid festgestellt, dass es diese Abschiebungshindernisse nicht sehe. ( Quelle: Die Welt Online vom 28.08.2003)