Der Paragraph regelt Abschiebungshindernisse wegen der konkreten Gefahr der Folter, der Todesstrafe und anderer menschenrechtswidriger Behandlung.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Im Juli wurde nur 34 Personen (0,9 Prozent) dieser Status zuerkannt. 211 Asylbewerber erhielten Abschiebeschutz oder durften bleiben, weil Abschiebungshindernisse bestanden. 60 Prozent aller Anträge wurden abgelehnt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 12.08.2005)
Die Gerichte müssen nun wieder im Einzelfall prüfen, ob Abschiebungshindernisse vorliegen.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Das Bundesamt hatte hingegen in einem Bescheid festgestellt, dass es diese Abschiebungshindernisse nicht sehe.
( Quelle: Die Welt Online vom 28.08.2003)