Abschlagsrechnungen

  1. Schließl habe er Aufmaße gefertigt, Bodenstabilisierungsmaßnahmen angeordnet, Schnellanordnungen wegen des raschen Baufortschrittes getroffen, Freigaben erklärt, Abschlagsrechnungen bearbeitet und die Entnahme von Bodenproben angeordnet. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)