Abschlepp-Unternehmer

  1. Er soll Fahrzeug-Identifizierungsnummern oder Zulassungskennzeichen gestohlener deutscher Autos, die in Osteuropa von der Polizei sicher gestellt worden waren, an einen Berliner Abschlepp-Unternehmer weitergegeben haben. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  2. Wenn der Abschleppdienst schon verständigt ist, der Fahrer aber noch vor dem Abschlepp-Unternehmer an seinem Wagen ankommt, muß er weiterhin zahlen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)