Abschleppen

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  1. Zur Pannenhilfe zählen zum Beispiel die Hilfe beim Radwechsel, Starthilfe mit dem Überbrückungskabel sowie das Abschleppen eines liegen gebliebenen Fahrzeugs. ( Quelle: Abendblatt vom 18.07.2004)
  2. Abschleppen ist da nicht drin, und mit Knöllchen ist man auch eher vorsichtig. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 22.06.2004)
  3. Auch das Abschleppen von Schrottautos und Fahrzeugen ohne gültiges Kennzeichen wird künftig schneller gehen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 24.06.2004)
  4. Das Gericht entschied, schon die Möglichkeit einer Behinderung von Fahrradfahrern rechtfertige das Abschleppen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  5. Veranlasst die Polizei das Abschleppen eines parkenden Pkw (hier befand sich der Halter in Urlaub), ohne dazu von der Behörde aufgefordert worden zu sein, so muss der Autobesitzer die Kosten nicht ersetzen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 25.02.2004)
  6. Für Mitglieder ist das Abschleppen bis zu einer Summe von 154 Euro kostenfrei. ( Quelle: Tagesspiegel vom 21.08.2004)
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