Paul W., Inhaber einer so genannten ADACPlus-Mitgliedschaft, hatte bei Gericht berichtet, dass sein Fahrzeug von einem örtlichen Abschleppunternehmer nach Roe Volciano geschleppt worden sei.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 20.11.2001)
Das Oberlandesgericht Düsseldorf: Die übliche Praxis, wonach der Abschleppunternehmer das Auto erst herausgibt, wenn der Halter bezahlt hat, ist rechtswidrig.
( Quelle: BILD 1999)
AUSSAGE KORRIGIERT: Im Streit um die Auftragsvergabe an Bergungsfirmen durch die Polizei hat ein Abschleppunternehmer aus Nassenheide seine Aussage korrigiert, die Polizei in Oranienburg bevorzuge ein 70 Kilometer entferntes Unternehmen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Nach Angaben Schnittchers wird gegen zwei Abschleppunternehmer im Bereich Potsdam und Oranienburg ermittelt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)