Nur ein Beispiel: Die Abschlusskosten, die ein Kunde Jahre zuvor für seine Kapitalleben gezahlt hat, müssten ja eigentlich herausgerechnet und gutgeschrieben werden.
( Quelle: Die Welt Online vom 02.04.2002)
Zu zahlen hat die Abschlusskosten der Kunde.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)
Damals hatten die Richter die zu dieser Zeit üblichen Klauseln zum Rückkaufwert, zur Verrechnung der Abschlusskosten und zum Stornoabzug für unwirksam erklärt.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 14.10.2005)
Das hängt damit zusammen, dass die Versicherer in den ersten Jahren die Prämien dafür verwenden, die Abschlusskosten zu tilgen; die eigentliche Ansparphase beginnt meist erst nach zwei Jahren.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 09.08.2002)
Wer einen Riester-Vertrag bei einer Lebensversicherung schließt, muss zunächst Abschlusskosten zahlen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 14.01.2002)