Nach erfolgter Kündigung wird eine Abschlußzahlung in Höhe der noch ausstehenden abgezinsten Leasingraten berechnet.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Zum Fall Müller, der mit zwei Haftbefehlen gesucht wird, teilt Baumeister mit, die "Abschlußzahlung" erfülle Ansprüche Müllers an die UKM aus der Zeit vor 1991.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)