Wer bis Silvester 1996 Anzahlungen für konkrete Bauprojekte leistet, kann in den Folgejahren noch die volle Abschreibungshöhe geltend machen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Der Bürger werde mit der Abschreibungs-Praxis für die Deponie-Investitionen in unverschämter Weise belastet, indem sich die Abschreibungshöhe an den Restlaufzeiten der Deponien (rund drei Jahre) orientiere.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)