Absolutionspraxis

  1. Um so großzügiger, verständnisvoller, verzeihender bis auf die eine Ausnahme des antiklerikalen Verlagslebens, die Absolutionspraxis, wo es sich um Delikte des geschäftlichen und beruflichen, zumal des politischen und sozialen Lebens handelt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)