Abstammungsurkunde

  1. Die Heiratswilligen müssen das Familienbuch der Eltern oder eine Abstammungsurkunde mitbringen, einen Auszug aus dem Melderegister, damit gesichert ist, dass keiner bereits verheiratet ist, den Personalausweis und gegebenenfalls den Scheidungsnachweis. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 01.08.2001)
  2. Weil die Geburt nun auch länger als vier Wochen zurückliege, sei auch die Abstammungsurkunde nicht mehr ausreichend. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)