Die Heiratswilligen müssen das Familienbuch der Eltern oder eine Abstammungsurkunde mitbringen, einen Auszug aus dem Melderegister, damit gesichert ist, dass keiner bereits verheiratet ist, den Personalausweis und gegebenenfalls den Scheidungsnachweis.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 01.08.2001)
Weil die Geburt nun auch länger als vier Wochen zurückliege, sei auch die Abstammungsurkunde nicht mehr ausreichend.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)