Da sich Arbeiten wieder lohnen solle, befürwortete Repnik das Abstandsgebot von 15 Prozent zwischen dem niedrigsten Tariflohn und der Sozialhilfe.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Er fragte: Erlaubt es Artikel 6 des Grundgesetzes, der "Ehe und Familie" unter den "besonderen Schutz der staatlichen Ordnung" stellt, die "Homo-Ehe" unter Verzicht auf ein "Abstandsgebot", das aus der Verfassung folge, der Ehe gleichzustellen?
( Quelle: DIE WELT 2001)