Abstimmungsberechtigt sind in Berlin etwa 2,5 Millionen und in Brandenburg 1,9 Millionen Menschen.
( Quelle: )
Abstimmungsberechtigt sind in der Regel jene, die in der Gemeinde auch wahlberechtigt sind.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Abstimmungsberechtigt sind alle Bürger, die vor November 89, dem Inkrafttreten des neuen Staatsbürgergesetzes, ihren ständigen Wohnsitz in Litauen hatten, dies unabhängig von ihrer Nationalität.
( Quelle: TAZ 1991)