Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Abtreibungsurteil von 1993 verlangt, dass unverheiratete Schwangere nicht durch finanzielle Not unter Druck gesetzt und sich dadurch zur Abtreibung gezwungen sehen könnten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 15.12.2004)
IV. Ausgangspunkt aller Erörterung ist das Abtreibungsurteil des BVerfG aus dem Jahr 1975.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Außerdem erging das Abtreibungsurteil, auf das inhaltlich Bezug genommen wurde, 1993 und nicht 1995.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)