Bisher sind eine Abtretungserklärung des Verkäufers und ein Eintragungsgesuch des Käufers ausschließlich formulargebunden an den Emittenten zu richten.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Einer öffentlich beglaubigten Abtretungserklärung steht gleich ein gerichtlicher Überweisungsbeschluß und das öffentlich beglaubigte Anerkenntnis einer kraft Gesetzes erfolgten Übertragung der Forderung.
( Quelle: Gesetze: BGB; UB Media)
Bevor er jetzt seine neue Arbeit aufnehmen konnte, mußte Johannes Müller eine Abtretungserklärung zugunsten.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)