Grund dafür ist die Schwierigkeit des Amtes, jetzt noch zu Gunsten von Liberty die so genannte Abwägungsklausel einzusetzen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 27.11.2001)
Die Behörde dürfte jedoch die einzelnen Märkte unterschiedlich stark gewichten und das Instrument der so genannten Abwägungsklausel nutzen.
( Quelle: Die Welt 2001)