Es gibt keine Abwehraussperrung.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
BetrVG 1972 § 37; GG Art. 9 Arbeitskampf; BGB §§ 612, 615 1. Der Arbeitgeber kann im Rahmen einer Abwehraussperrung auch Betriebsratsmitglieder mit suspendierender Wirkung aussperren.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)