Gegen einen solchen Abwerbungsversuch, Lektion drei, gehe man üblicherweise auch nicht vor.
( Quelle: Die Zeit (7/2000))
Der Abwerbungsversuch ist nach dem Urteil aber dann wettbewerbswidrig, wenn der Headhunter seine Zielperson häufiger als einmal an seinem Arbeitsplatz kontaktiert.
( Quelle: Spiegel Online vom 09.03.2004)