Fehlt es nämlich an einem solchen geregelten Liquidationsverfahren, so entfällt der innere Grund für die teleologische Reduktion des § 613 a, da Friktionen mit anderweitigen gesetzl. Abwicklungsmechanismen nicht zu erwarten sind. Diesen wesentl.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)