Abzugsteuern

  1. Seine Hauptaufgaben bestehen in der Mitwirkung an Betriebsprüfungen der Länderfinanzbehörden sowie in der Erstattung oder Freistellung von deutschen Abzugsteuern aufgrund bilateraler Doppelbesteuerungsabkommen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)