Abzulehnen ist jedoch jede Willkürermächtigung des Verwaltungsrates, allfällige Ablehnungsgründe müssen klar in den Statuten festgelegt sein.
( Quelle: Schweizer Wirtschaft)
Abzulehnen sei auch, dass bereits hier lebende gegenüber hochqualifizierten neuen Einwanderern schlechter gestellt würden.
( Quelle: Die Welt 2001)