Das Unternehmen, das im Juli 1998 an die Börse gegangen war, war im Laufe des Jahres 1999 mit mehreren falschen Ad-hoc-Mitteilungen an die Öffentlichkeit gegangen.
( Quelle: Abendblatt vom 14.07.2004)
Schadenersatzansprüche soll es nicht nur bei falschen oder unterlassenen Pflichtmitteilungen über kursrelevante Vorgänge (so genannte Ad-hoc-Mitteilungen) geben, sondern auch im Fall von irreführenden Reden oder Interviews.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 27.02.2003)
Börsennotierte Unternehmen sind zu kursrelevanten Ad-hoc-Mitteilungen verpflichtet.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 18.02.2005)
Kursbeeinflussende Informationen müssen über "Ad-hoc-Mitteilungen" bekanntgemacht werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Erstmals hat ein deutsches Gericht einem Kleinaktionär am Neuen Markt Schadensersatz wegen falscher Ad-hoc-Mitteilungen der Aktiengesellschaft zugesprochen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 25.09.2001)