Ad-hoc-Mitteilungen

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  1. Das Unternehmen, das im Juli 1998 an die Börse gegangen war, war im Laufe des Jahres 1999 mit mehreren falschen Ad-hoc-Mitteilungen an die Öffentlichkeit gegangen. ( Quelle: Abendblatt vom 14.07.2004)
  2. Schadenersatzansprüche soll es nicht nur bei falschen oder unterlassenen Pflichtmitteilungen über kursrelevante Vorgänge (so genannte Ad-hoc-Mitteilungen) geben, sondern auch im Fall von irreführenden Reden oder Interviews. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 27.02.2003)
  3. Börsennotierte Unternehmen sind zu kursrelevanten Ad-hoc-Mitteilungen verpflichtet. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 18.02.2005)
  4. Kursbeeinflussende Informationen müssen über "Ad-hoc-Mitteilungen" bekanntgemacht werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  5. Erstmals hat ein deutsches Gericht einem Kleinaktionär am Neuen Markt Schadensersatz wegen falscher Ad-hoc-Mitteilungen der Aktiengesellschaft zugesprochen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 25.09.2001)
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