Ad-hoc-Pflicht

  1. Grundsätzlich könnten Bußgelder von bis zu drei Millionen Mark verhängt werden, wenn Unternehmen gegen die Ad-hoc-Pflicht nach Paragraf 15 des Wertpapierhandelsgesetzes verstoßen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 06.10.2001)
  2. Auch eine quasi Ad-hoc-Pflicht ist vorgesehen. ( Quelle: Die Welt vom 14.10.2005)
  3. Kreditnehmer unterliegen keiner Ad-hoc-Pflicht. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 11.12.2003)