Der erste, nicht zustimmungspflichtige Teil der Reform enthält den Kern des Vorhabens: Die Lebenspartnerschaften selbst und ihre faktische Gleichstellung mit der Ehe in den Bereichen Adoptivrecht, Mietrecht, Erbrecht und Zeugnisverweigerungsrecht.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 21.06.2001)
B. aus dem Justizministerim, sei es "unmöglich", Frau Süssmuth die Federführung für Gesetze zum Opferschutz, zur Vergewaltigung in der Ehe, das Adoptivrecht, den Versorgungsausgleich oder das Ehe- und Familienrecht zu übertragen.
( Quelle: TAZ 1986)