Die Karlsruhe Bundesrichter hatten am Dienstag RWE und Veba Minderheitsbeteiligungen an regionalen Weiterverteilern im oberbergischen Aggertal und in Hannover beziehungsweise Garbsen als wettbewerbswidrig untersagt.
( Quelle: Welt 1997)
Das Bundeskartellamt hat die geplante Beteiligung der RWE Energie AG (Essen) von 49,99 Prozent am Gemeinschaftsunternehmen Stromversorgung Aggertal GmbH untersagt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)