Aggertal

  1. Die Karlsruhe Bundesrichter hatten am Dienstag RWE und Veba Minderheitsbeteiligungen an regionalen Weiterverteilern im oberbergischen Aggertal und in Hannover beziehungsweise Garbsen als wettbewerbswidrig untersagt. ( Quelle: Welt 1997)
  2. Das Bundeskartellamt hat die geplante Beteiligung der RWE Energie AG (Essen) von 49,99 Prozent am Gemeinschaftsunternehmen Stromversorgung Aggertal GmbH untersagt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)