Agrarerzeugnissen

  1. Das Gesetz verbietet nicht zufällig die Einfuhr von Stahl, Eisen, Kohle, Uran, Textilien und Agrarerzeugnissen, Produkte, die schon lange vor ausländischer Konkurrenz geschützt werden sollen. ( Quelle: TAZ 1986)
  2. Die Deutschen und einige andere würden - vor allem wenn im Industrie- und Finanzbereich neue weltweite Vorteile winken - wenigstens auf Beihilfen für die Ausfuhr von Agrarerzeugnissen verzichten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)