Gegen diese Entscheidung wandte sich der Betr. mit seinem Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde. Er rügte vor allem, daß das AG zu Unrecht die verkehrsrechtlichen Ahndungen berücksichtigt habe, obwohl diese zwischenzeitlich getilgt seien.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)