Akkordlohnes

  1. Wie das Bundesarbeitsgericht in Kassel grundsätzlich entschied, ist der Verlust des individuellen Akkordlohnes im Monat des Ausscheidens aus dem Beschäftigungsverhältnis nicht durch die Abfindung auszugleichen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)