Nach dem Inhalt des angefochtenen Beschlusses enthält dieser Aktenband "die nach § 119 III StPO i. V. mit § 126 II 3 StPO zu treffenden Entscheidungen (Haftvollzug einschließlich Postkontrolle, Zeitschriftenbezug und Besuchserlaubnisse)".
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Warum fehlt in einem ansonsten lückenlosen Aktenband ausgerechnet das Blatt mit der Aussage des Pfarrers Haas, dem Viktoria eine Woche vor ihrem Tod im Beichtstuhl 700 Goldmark zugesteckt hat?
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 04.11.2002)