Aktienbeimischung

  1. So weiß Gieseler nur, dass das Geld weder in Aktien noch in Aktienfonds, dafür aber in Investmentfonds mit geringer Aktienbeimischung angelegt werden darf; zudem soll das Parlament Richtlinien erlassen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 31.08.2002)