Aktienbeteiligungen

  1. Hier ist, neben Stundung oder Streichung, auch die Umwandlung von Forderungen in Aktienbeteiligungen (debt-equitiy-swap) vorgesehen. ( Quelle: FAZ 1994)
  2. Solange beispielsweise Aktienbeteiligungen nicht veräußert werden, handelt es sich bei den Reserven um nicht realisierte Verluste oder Gewinne, die gleichwohl die Eigenkapitalbasis der Unternehmen beeinflussen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 05.06.2003)