Da das aber nach dem deutschen Aktiengesetz nicht möglich ist, soll es neben dem Vorstand künftig ein Exekutivkomitee geben, in dem die Leiter der Geschäftseinheiten sitzen und direkt an Ackermann berichten.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 29.01.2002)
Im geltenden Aktiengesetz ist über die Form der Unterrichtung nichts gesagt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 04.12.2001)