Aktienhändlers

  1. Staatsanwalt und Richter stimmten zwar überein, daß zur Verteidigung der Rechtsordnung, die Gewissensgründe bei Totalverweigerern nicht anerkennt, eine Bestrafung des Aktienhändlers ununmgänglich sei. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)