Schweiz: Aktive Sterbehilfe ist in der Schweiz verboten.
( Quelle: Die Welt vom 29.09.2005)
Aktive Sterbehilfe gilt vielen als eine Art Erlösung.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.11.2005)
Aktive Sterbehilfe wandelt die humanitären Grundsätze einer Gesellschaft.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 30.04.2002)
Aktive Sterbehilfe kann nach Auffassung des hessen-nassauischen evangelischen Kirchenpräsidenten Peter Steinacker ethisch nicht schuldfrei bleiben.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 17.05.2004)
"Aktive Sterbehilfe ist der ganz falsche Weg", urteilte auch die niedersächsische Gesundheitsministerin und Anwärterin auf den Posten der Bundesfamilienministerin, Ursula von der Leyen (CDU).
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 13.10.2005)
Aktive Sterbehilfe nach dem niederländischen Modell kommt für die deutsche Ärzteschaft nicht in Frage.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Beschränkungen von Patientenverfügungen bestünden allein bei gesetzlichen Verboten. "Aktive Sterbehilfe" könne deshalb nicht gefordert werden.
( Quelle: )
Aktive Sterbehilfe sei auch in vielen anderen Mitgliedstaaten des Europarates verboten, so in Österreich, Irland, Spanien, Portugal und Polen.
( Quelle: ZDF Heute vom 20.03.2002)