Eine pauschale Rechtfertigung der Anonymität durch die Aussage, damit würden Leben gerettet, hält Alfred Wolf von der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität Berlin für unseriös (Familie Partnerschaft Recht, Bd.5, S. 345, 2001).
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 27.11.2001)