Vielmehr sei die Sache mit einem Fahrverbot erledigt worden, das insofern rein deklaratorisch war, weil der Autofahrer zwischen Alkoholfahrt und Prozeß bereits auf seinen Führerschein hatte verzichten müssen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Vielleicht liegt's daran, daß der Strafbefehl für seine Alkoholfahrt von 125 000 Mark auf 50 000 Mark (plus 10 Monate Fahrverbot) reduziert wurde.
( Quelle: BILD 1997)
Schließlich ist der Tscheche mit Eskapaden belastet, von einer Alkoholfahrt bis hin zu Wettschulden und Prügeleien.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 13.08.2002)