Zuschussfähig sind Einkommen bis zu 890 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 1696 Euro (Paare und Alleinerziehende).
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 10.07.2002)
Wegen der geltenden hohen Freibeträge bleiben deshalb tatsächlich Sozialrenten gegenwärtig bis zur Höhe von 68 774 Mark für Alleinstehende, bei Ehepaaren sogar bis zu 120 492 Mark steuerfrei.
( Quelle: Die Zeit (06/1997))
Oder es erschien ein Mann mit Attachékoffer beim Trauergottesdienst für die Angehörige einer Adelsfamilie und sprach das Beileid des BND aus, für den die Alleinstehende zeit ihres Lebens tätig gewesen sei.
( Quelle: Welt 1998)