"Fünf Brennermodelle (des werbenden Unternehmens) wurden mit dem 'Blauen Engel' ausgezeichnet" enthält keine irreführende Alleinstellungsbehauptung.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Nach Ansicht der Kläger stellt diese Bezeichnung eine "unzulässige Alleinstellungsbehauptung" dar und verstoße gegen die Prinzipien des Wettbewerbs.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)