Bislang berechnete sich der Unterhalt nach der so genannten Anrechnungsmethode: Das bereinigte Einkommen des Alleinverdieners wurde nach der Scheidung auf beide Ehegatten aufgeteilt, hiervon ein neues Einkommen der Frau aber voll abgezogen.
( Quelle: DIE WELT 2001)