Alleinvertretunganspruch

  1. Peking erhebt einen Alleinvertretunganspruch für ganz China einschließlich Taiwans und macht in offiziellen Beziehungen mit anderen Ländern zur Bedingung, daß diese allein China anerkennen und keine diplomatischen Beziehungen zu Taiwan aufnehmen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)