Die Mieterin einer ehemaligen Alliiertenwohnung an der Ragniter Allee darf wohnen bleiben, obwohl ihr Vertrag abgelaufen war.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Sie haben vollkommen recht, wenn Sie schreiben, daß nicht alle Mieter gleich sind, die eine Alliiertenwohnung gern beziehen wollen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Sie bewohnt mit ihrem Mann und ihrem vier Monate alten Kind eine Alliiertenwohnung unweit der Pionierstraße.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)