Alliiertenwohnung

  1. Die Mieterin einer ehemaligen Alliiertenwohnung an der Ragniter Allee darf wohnen bleiben, obwohl ihr Vertrag abgelaufen war. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Sie haben vollkommen recht, wenn Sie schreiben, daß nicht alle Mieter gleich sind, die eine Alliiertenwohnung gern beziehen wollen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  3. Sie bewohnt mit ihrem Mann und ihrem vier Monate alten Kind eine Alliiertenwohnung unweit der Pionierstraße. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)